Zum "Verfallsdatum" von Inhalten in Online-Archiven
Mit Urteil vom 05.10.2010 (I ZR 127/09) nahm der I. Zivilsenat des BGH zur Frage Stellung, ob in einer Zeitungsmeldung zulässig abgebildete Werke von dem berichterstattenden Medienunternehmen ohne zeitliche Beschränkung in ein Online-Archiv eingestellt werden dürfen. Hintergrund ist die Norm § 50 UrhG (Urheberechtsgesetz). Danach dürfen zur Berichterstattung über Tagesereignisse im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbare Werke in gebotenem Umfang in dem jeweiligen Medium wiedergegeben werden. Einer Erlaubnis des Rechteinhabers bedarf es dann nicht.
Der "Chefkoch" muss jetzt selber kochen
Es ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit eines Portalbetreibers für nutzergenerierten Inhalt. Unter Berücksichtigung der Umstände, insbesondere der durch den Portalbetreiber vorgenommenen Vorabkontrolle und der weitgehenden Rechteklausel hinsichtlich der nutzergenerierten Inhalte, qualifiziert der BGH den Portalbetreiber als Nutzer und damit Täter der Urheberrechtsverletzung. Der Portalbetreiber hafte für die insoweit "zu eigen gemachten" Inhalte.
Internetpiraten erleiden ersten Schiffbruch
Das Stockholmer Amtsgericht hat die vier Betreiber der Website "thepiratebay" jeweils zu einem Jahr Gefängnisstrafe und zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 30 Millionen Kronen (ca. 2,7 Mil. EUR) Schadensersatz an die klagenden Nutzungsrechtsinhaber verurteilt.
Und sind sie noch so klein…
Mit Urteil vom 20.11.2008 (I ZR 112/06) hat der BGH klargestellt, dass auch kleinste Teile von Tonaufnahmen grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Berechtigten zum Zwecke der Verwertung elektronisch kopiert (gesampelt) werden dürfen, das Kulturschaffen im Rahmen von § 24 UrhG durch dieses Verbotsrecht jedoch nicht unmöglich gemacht werden darf. Der Entscheidung lag ein Musikstück zugrunde, das unter anderem aus kopierten Geräuschen (Samples) eines anderen Musikstücks aufgebaut war.
Domainregistrierung versus Kennzeichenrechte
Die Domainregistrierung hält regelmäßig später entstehenden Kennzeichen und Namen stand. Nur in Ausnahmefällen kann der Zeicheninhaber die Freigabe der älteren Domain verlangen. Beim Aufbau von Marken und sonstigen Zeichen sind benötigte Domains daher frühzeitig zu erwerben.
"Rock my Life" feat. Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.12.2008 (I ZR 23/06 - Rock my Life) entschieden, ob zur Nutzung eines Musikstücks als Klingelton neben der GEMA-Lizenz auch die Erlaubnis des Komponisten/-Verlages einzuholen ist.
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